Organisatorisches Abrechnung

Eine osteopathische Behandlung dauert pro Termin etwa eine Stunde.

Meine Behandlungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet, das Sie im Internet zum Beispiel auf der Website des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V. einsehen können.

Private Voll- und Zusatzversicherungen, Beihilfe und Heilfürsorge sowie einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel vollständig oder teilweise (je nach Tarif). Am besten erkundigen Sie sich vorab nach den genauen Konditionen.

Sollte die osteopathische Medizin im Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse nicht enthalten sein, bedeutet eine Behandlung für Sie eine persönliche Investition, mit der ich sorgsam und veranwortungsvoll umgehe.

Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht zwei Werktage vorher per Telefon oder E-Mail abgesagt werden, berechnet werden können. Ich danke Ihnen, wenn Sie mich rechtzeitig informieren.