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Zur Terminvereinbarung erreichen Sie mich telefonisch unter +49 173 85 489 22, per E-Mail an mail@am-om.de oder über das Kontaktformular.
Fragen und Antworten
Ja. Je nach Beschwerdebild bin ich ein Teil des therapeutischen Teams.
Generell benötigen Sie kein Rezept. Durch meine Zusatzqualifikation zum Heilpraktiker darf ich weisungsungebunden arbeiten.
Manche gesetzlichen Krankenkassen verlangen als Voraussetzung zur anteiligen Erstattung der erbrachten osteopathischen Leistungen eine Empfehlung, dass die osteopathische Behandlung angezeigt ist. Diese Empfehlung bzw. dieses Privatrezept muss von einer ärztlichen Praxis ausgestellt werden. Bitte fragen Sie diesbezüglich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse nach.
Zuallererst: Kommen darf jeder zu mir. Privatpraxis bedeutet lediglich einen Unterschied in der Erstattungsfähigkeit der erbrachten therapeutischen Leistungen.
Privatpatienten machen die Aufwendungen für die osteopathische Behandlung je nach Versicherungsbedingungen und Tarif bei ihren Versicherungen geltend.
Gesetzlich versicherten Patienten empfehle ich, unter folgendem Link nachzuschauen, ob und unter welchen Bedingungen sich ihre Krankenkasse an der Erstattung beteiligt: https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste.
Ich bin Mitglied in drei Berufsverbänden: Verband der Osteopathen Deutschland e. V. (VOD), Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e. V. (DVOM), Verband unabhängiger Heilpraktiker e. V. (VUH).
Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen, die sich anteilig an Ihren Investitionen für die osteopathischen Leistungen beteiligen, sind folgende Kriterien für eine Anerkennung ausschlaggebend:
eine abgeschlossene osteopathische Ausbildung mit mindestens 1350 Unterrichtseinheiten und eine Mitgliedschaft in einem osteopathischen Berufsverband.
Die Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland e V. (VOD) wird im Dreijahresrhythmus erneuert und bedarf einer ständigen Fortbildungstätigkeit, um die höchstmöglichen Standards in der osteopathischen Praxis zu gewährleisten.
Die Vergütung der osteopathischen Leistungen erfolgt nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Privat- und Beihilfepatienten können in aller Regel die Aufwendungen für die osteopathische Behandlung bei ihren Versicherungen (teilweise) geltend machen, wenn Heilpraktikerleistungen im Vertrag inkludiert sind.
Bitte erfragen Sie jedoch immer im Voraus eventuelle weitere Voraussetzungen für eine (anteilige) Erstattung direkt bei Ihrer privaten Versicherung.
Die osteopathische Behandlung wird schon seit einigen Jahren von einer zunehmenden Zahl gesetzlicher Krankenkassen anteilig erstattet. Die Regelungen der einzelnen Kassen sind allerdings sehr unterschiedlich. Unter dem folgenden Link können Sie nachschauen, ob und unter welchen Bedingungen sich Ihre Krankenkasse an der Erstattung der osteopathischen Leistungen beteiligt: https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste.
Bitte erfragen Sie immer im Voraus eventuelle weitere Voraussetzungen für eine (anteilige) Erstattung direkt bei Ihrer gesetzlichen Versicherung.
Ihren Termin reserviere ich exklusiv für Sie. Sollten Sie einen vereinbarten Termin in der Praxis vor Ort oder einen Onlinetermin absagen oder verschieben wollen, informieren Sie mich bitte zwei Werktage im Voraus, für Termine am Montag bis donnerstags um 11 Uhr: Mobil +49 173 85 48 922, E-Mail mail@am-om.de
Termine, die nicht fristgerecht abgesagt oder verschoben werden, können mit einer Ausfallpauschale berechnet werden, die nicht erstattungsfähig ist.
Danke schon vorab für Ihre rechtzeitige Information!
Osteopathische Behandlungen, die in meiner Praxis vor Ort in Pforzheim erbracht werden, werden auf Basis des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Für die individuell pro Behandlungseinheit erbrachten Leistungen erhalten Sie eine Rechnung.
Private Voll- und Zusatzversicherungen, Beihilfe und Heilfürsorge erstatten die Kosten häufig vollständig oder teilweise (je nach Tarif und Erstattungsvoraussetzungen der Versicherung). Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten. Am besten erkundigen Sie sich vorab nach den genauen Konditionen.
Sollte die osteopathische Medizin im Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse nicht enthalten sein, bedeutet eine Behandlung für Sie eine persönliche Investition, mit der ich sorgsam und verantwortungsvoll umgehe.
Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Ein Termin dauert 50–60 Minuten, wobei auch Abweichungen möglich sind.
Ja, das geht. Es braucht aber gewisse Voraussetzungen auf beiden Seiten. Die Kombination aus langjähriger Berufserfahrung als Osteopath und Physiotherapeut vereint die Fähigkeiten zu weitergehender Analyse von körperlichen Beschwerdebildern mit dem Wissen, wie man Menschen dazu anleiten kann, sinnvoll am und mit dem eigenen Körper zu arbeiten. Es ist dabei sicherlich von Vorteil, wenn auf Patientenseite eine gewisse Neugier für diesen neuartigen Ansatz der Therapie besteht.
Ziel einer Onlinesession kann dabei sein, Patienten die Möglichkeit an die Hand zu geben, sich z. B. mittels Anleitungen bestimmter Bewegungen bzw. Bewegungsabläufe oder des Erlernens von Techniken zur Eigenmobilisation im weiteren Verlauf weitestgehend eigenständig mit den vorhandenen körperlichen Beschwerden umgehen zu können.
Die Onlinesitzungen sind ergänzend zur ärztlichen Betreuung oder Betreuung eines anderen Heilberufs vor Ort und sollten diese bei Erkrankungen nicht ersetzen.
Diese Form der osteopathischen Begleitung wird nach bisherigen Informationen von privaten Voll- und Zusatzversicherungen, Beihilfe und Heilfürsorge oder gesetzlichen Krankenkassen noch nicht erstattet.
Am besten erkundigen Sie sich jedoch vorab bei Ihrem Kostenträger nach den genauen Konditionen. Ein Onlinetermin per Videocall dauert bis zu 50 Minuten, wobei auch Abweichungen möglich sind. Er wird pauschal mit 130 Euro je Termin berechnet.
Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Ein Termin dauert bis zu 50 Minuten, wobei auch Abweichungen möglich sind.